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Transparente Privatmedizin

Abrechnung nach GOÄ

Die wichtigsten Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung – verständlich und sachlich erklärt.

I
Rechtliche Grundlage

Die Gebührenordnung für Ärzte

Alle privatärztlichen Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet – der gesetzlichen Grundlage jeder privatärztlichen Rechnung in Deutschland.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1982 und bildet nicht alle modernen Behandlungsmethoden ab. Für Leistungen ohne eigene Ziffer können analoge Leistungen herangezogen werden, die auf Ihrer Rechnung mit dem Buchstabenzusatz „A" gekennzeichnet sind.

Auf Ihrer Rechnung finden Sie neben dem Leistungstext stets den Steigerungssatz (Faktor) sowie den jeweiligen Gesamtbetrag für jede einzelne Leistung – vollständig transparent und nachvollziehbar.

II
Kostenübernahme

Wer trägt die Kosten?

Je nach Versicherungsstatus gibt es unterschiedliche Wege zur Kostenerstattung. Wir beraten Sie gerne vor dem Termin.

Private Krankenversicherung (PKV)

Privatversicherte reichen die detaillierte GOÄ-Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein. Je nach Tarif werden Leistungen vollständig oder zu einem hohen Anteil erstattet. Für Präventivleistungen empfehlen wir eine Voranfrage bei Ihrer PKV.

Beihilfe (Beamte & öffentlicher Dienst)

Beamtinnen und Beamte erhalten in der Regel eine staatliche Beihilfe von 50–80 % je nach Status. Den verbleibenden Eigenanteil übernimmt die private Restkostenversicherung. Wir stellen Ihnen eine beihilfefähige Rechnung nach GOÄ aus.

Gesetzlich Versicherte (Selbstzahler)

Auch gesetzlich Versicherte sind herzlich willkommen. Die Kosten werden direkt von Ihnen getragen – die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt privatärztliche Leistungen grundsätzlich nicht. Wir informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten.

Internationale Patienten

Patienten aus dem Ausland sind willkommen. Rechnungen stellen wir auf Deutsch, Englisch oder Arabisch aus. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ oder nach individueller Vereinbarung.

III
Transparenz vor der Behandlung

Behandlungsvertrag & Honorarvereinbarung

Vollständige Kostentransparenz vor Behandlungsbeginn – keine Überraschungen, klare Vereinbarungen.

Vor der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bitten wir Sie, einen Behandlungsvertrag sowie eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen. Der Behandlungsvertrag regelt die für die ärztliche Behandlung relevanten Aspekte Ihrer Therapie. Mit der Honorarvereinbarung werden Sie im Detail über die voraussichtlichen Kosten informiert – bevor die Behandlung beginnt.

Diese Vereinbarung wird ausschließlich zwischen dem behandelnden Arzt und Ihnen als Patient geschlossen. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine unverbindliche Kostenschätzung.

Kostentransparenz vor dem ersten Termin

Unsicherheiten zur Kostenübernahme sollten kein Hindernis für Ihre Gesundheit sein. Sprechen Sie uns vor dem Termin an – wir klären gemeinsam, was für Sie passt.

IV
Ablauf

Der Abrechnungsweg in vier Schritten

Von der Honorarvereinbarung bis zur Einreichung bei Ihrer Versicherung – übersichtlich und strukturiert.

1

Honorarvereinbarung

Sie kennen die voraussichtlichen Kosten vorab – Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung werden vor dem ersten Termin unterzeichnet.

2

Behandlung & Dokumentation

Jede erbrachte Leistung wird sorgfältig nach GOÄ-Ziffern dokumentiert, inklusive Steigerungssatz und ggf. analoger Leistungen (Kennzeichnung „A").

3

Rechnungsstellung

Sie erhalten eine detaillierte, nach GOÄ gegliederte Rechnung per Post oder E-Mail – mit allen Ziffern, Steigerungsfaktoren und Gesamtbeträgen.

4

Einreichung & Zahlung

PKV-Patienten reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Beihilfeberechtigte zusätzlich bei der Beihilfestelle. Wir akzeptieren Überweisung und gängige Kartenzahlung.

V
Ihre Rechnung

GOÄ-Rechnungen verständlich erklärt

Eine GOÄ-Rechnung folgt einer klaren Struktur – wir erläutern Ihnen jede Position gerne persönlich oder telefonisch.

Eine GOÄ-Rechnung enthält für jede Leistung eine Gebührenziffer, den zugehörigen Leistungstext, den angewandten Steigerungssatz (Faktor) und den Gesamtbetrag. Der Steigerungssatz berücksichtigt Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der jeweiligen Behandlung. Bei erhöhtem Faktor wird eine kurze Begründung beigefügt.

Leistungen mit dem Zusatz „A" kennzeichnen Behandlungen, die in der GOÄ von 1982 nicht vorgesehen sind – etwa telemedizinische Konsultationen oder moderne diagnostische Verfahren. Dies ist ein gängiges und gesetzlich vorgesehenes Verfahren.

Häufige Fragen

FAQ zur Abrechnung

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur privatärztlichen Abrechnung.

Ja. Als Privatpraxis rechnen wir ausschließlich nach GOÄ ab. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen privatärztliche Leistungen grundsätzlich nicht. Wir informieren Sie vor der Behandlung transparent über alle voraussichtlichen Kosten.
Das hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Die meisten PKV-Tarife erstatten medizinisch begründete GOÄ-Leistungen vollständig oder zu einem hohen Anteil. Präventive Leistungen wie Longevity-Screenings können je nach Tarif unterschiedlich behandelt werden. Wir empfehlen eine kurze Rückfrage bei Ihrer PKV vor dem Termin.
Die aktuelle GOÄ stammt aus dem Jahr 1982 und bildet nicht alle modernen Behandlungsmethoden ab. Für Leistungen ohne eigene GOÄ-Ziffer kann der Arzt eine vergleichbare Ziffer heranziehen und mit dem Zusatz „A" kennzeichnen. Dies ist ein gesetzlich vorgesehenes und gängiges Verfahren.
Ja. Über die Honorarvereinbarung werden Sie vor Beginn der Behandlung im Detail über die voraussichtlichen Kosten informiert. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen auf Wunsch jederzeit eine unverbindliche Kostenschätzung.
Wir erläutern Ihnen jede Position Ihrer Rechnung gerne persönlich oder telefonisch. GOÄ-Rechnungen können auf den ersten Blick komplex wirken – wir nehmen uns die Zeit, alle Positionen verständlich zu erklären.
Ja. Auf Wunsch stellen wir eine Rechnung auf Ihren Arbeitgeber oder eine Firmenkrankenversicherung aus. Bitte teilen Sie uns dies vor dem Termin mit.
Offene Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich.

Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, was für Sie passt.

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