Die wichtigsten Grundlagen der privatärztlichen Abrechnung – verständlich und sachlich erklärt.
Alle privatärztlichen Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet – der gesetzlichen Grundlage jeder privatärztlichen Rechnung in Deutschland.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Vergütung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 1982 und bildet nicht alle modernen Behandlungsmethoden ab. Für Leistungen ohne eigene Ziffer können analoge Leistungen herangezogen werden, die auf Ihrer Rechnung mit dem Buchstabenzusatz „A" gekennzeichnet sind.
Auf Ihrer Rechnung finden Sie neben dem Leistungstext stets den Steigerungssatz (Faktor) sowie den jeweiligen Gesamtbetrag für jede einzelne Leistung – vollständig transparent und nachvollziehbar.
Je nach Versicherungsstatus gibt es unterschiedliche Wege zur Kostenerstattung. Wir beraten Sie gerne vor dem Termin.
Privatversicherte reichen die detaillierte GOÄ-Rechnung bei ihrer Krankenversicherung ein. Je nach Tarif werden Leistungen vollständig oder zu einem hohen Anteil erstattet. Für Präventivleistungen empfehlen wir eine Voranfrage bei Ihrer PKV.
Beamtinnen und Beamte erhalten in der Regel eine staatliche Beihilfe von 50–80 % je nach Status. Den verbleibenden Eigenanteil übernimmt die private Restkostenversicherung. Wir stellen Ihnen eine beihilfefähige Rechnung nach GOÄ aus.
Auch gesetzlich Versicherte sind herzlich willkommen. Die Kosten werden direkt von Ihnen getragen – die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt privatärztliche Leistungen grundsätzlich nicht. Wir informieren Sie vorab transparent über alle anfallenden Kosten.
Patienten aus dem Ausland sind willkommen. Rechnungen stellen wir auf Deutsch, Englisch oder Arabisch aus. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ oder nach individueller Vereinbarung.
Vollständige Kostentransparenz vor Behandlungsbeginn – keine Überraschungen, klare Vereinbarungen.
Vor der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bitten wir Sie, einen Behandlungsvertrag sowie eine Honorarvereinbarung zu unterzeichnen. Der Behandlungsvertrag regelt die für die ärztliche Behandlung relevanten Aspekte Ihrer Therapie. Mit der Honorarvereinbarung werden Sie im Detail über die voraussichtlichen Kosten informiert – bevor die Behandlung beginnt.
Diese Vereinbarung wird ausschließlich zwischen dem behandelnden Arzt und Ihnen als Patient geschlossen. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine unverbindliche Kostenschätzung.
Unsicherheiten zur Kostenübernahme sollten kein Hindernis für Ihre Gesundheit sein. Sprechen Sie uns vor dem Termin an – wir klären gemeinsam, was für Sie passt.
Von der Honorarvereinbarung bis zur Einreichung bei Ihrer Versicherung – übersichtlich und strukturiert.
Sie kennen die voraussichtlichen Kosten vorab – Behandlungsvertrag und Honorarvereinbarung werden vor dem ersten Termin unterzeichnet.
Jede erbrachte Leistung wird sorgfältig nach GOÄ-Ziffern dokumentiert, inklusive Steigerungssatz und ggf. analoger Leistungen (Kennzeichnung „A").
Sie erhalten eine detaillierte, nach GOÄ gegliederte Rechnung per Post oder E-Mail – mit allen Ziffern, Steigerungsfaktoren und Gesamtbeträgen.
PKV-Patienten reichen die Rechnung bei ihrer Versicherung ein. Beihilfeberechtigte zusätzlich bei der Beihilfestelle. Wir akzeptieren Überweisung und gängige Kartenzahlung.
Eine GOÄ-Rechnung folgt einer klaren Struktur – wir erläutern Ihnen jede Position gerne persönlich oder telefonisch.
Eine GOÄ-Rechnung enthält für jede Leistung eine Gebührenziffer, den zugehörigen Leistungstext, den angewandten Steigerungssatz (Faktor) und den Gesamtbetrag. Der Steigerungssatz berücksichtigt Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umstände der jeweiligen Behandlung. Bei erhöhtem Faktor wird eine kurze Begründung beigefügt.
Leistungen mit dem Zusatz „A" kennzeichnen Behandlungen, die in der GOÄ von 1982 nicht vorgesehen sind – etwa telemedizinische Konsultationen oder moderne diagnostische Verfahren. Dies ist ein gängiges und gesetzlich vorgesehenes Verfahren.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur privatärztlichen Abrechnung.
Sprechen Sie uns an – wir klären gemeinsam, was für Sie passt.